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   VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03   

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VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03 (https://dejure.org/2005,34631)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17.02.2005 - 2 A 350/03 (https://dejure.org/2005,34631)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 2 A 350/03 (https://dejure.org/2005,34631)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag -

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Letzteres ist möglich, wenn eine "centgenaue" Kostenermittlung - hier hinsichtlich der nicht beitragsfähigen Mehrkosten - praktisch unmöglich oder nur mit unvernünftigem und deshalb unvertretbarem Aufwand durchführbar ist (vgl. grundsätzlich zur Kostenschätzung im Erschließungsbeitragsrecht, BVerwG, Urt. v. 15.11.1985 - BVerwG 8 C 41.84 -, NVwZ 1986, 299; Driehaus, a. a. O., § 33 RdNr. 48).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 120/03

    Abrechnungsfähigkeit; Aufwand; Aufwandsverteilung; Autofreiheit;

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Der besondere wirtschaftliche Vorteil im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts wird durch die Erfüllung des Tatbestands einer beitragsfähigen Maßnahme indiziert (OVG Lüneburg, B. v. 11.09.2003 - 9 ME 120/03 - NST-N 2003, S. 206).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Diese ist erst dann überschritten, wenn es um Aufwand geht, der schlechthin unvertretbar ist (vgl. OVG-LSA, Urteil v. 18.12.2000 - 2 L 104/00).
  • VG Dessau, 09.12.2004 - 2 A 208/03
    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Soweit ersichtlich, sind der Beklagten allenfalls - wie bereits beim Ausbau der Hegelstraße - Zuwendungen für die Förderung des städtebaulichen Denkmalschutzes, Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne und zur Förderung städtebaulicher Planungsleistungen nach den entsprechenden Förderichtlinien (Runderlasse des Ministeriums für Raumordnung und Städtebau vom 23.09.1991 und vom 24.09.1991 [MBl. LSA 1991, S. 699ff.] gewährt worden. Derartige Zuwendungen sollen nicht der Entlastung der Beitragspflichtigen dienen (vgl. VG Magdeburg, U. v. 24.07.2003 - 2 A 208/03 u.a.).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Grundsätzlich hindert eine zeitlich verzögerte Rechnungslegung nicht das Entstehen sachlicher Beitragspflichten zu einem entsprechend späterem Zeitpunkt, wenn die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung (zu einem früheren Zeitpunkt) zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 10.02.1978, IV C 4.75, NJW 1978, 2311 f.), d. h. wenn sie die Verspätung in der Rechnungslegung in diesem Sinne nicht zu vertreten hat.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95

    Kommunale Abgabe; Schlechterstellungsverbot; Rückwirkung; Berechnung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke des Vertrauensschutzes steht in einem solchen Fall den Beitragspflichtigen nicht zur Seite, denn die sachliche Beitragspflicht konnte - ungeachtet einer etwaigen Unwirksamkeit von Anteilsregelungen der SBS 99 - nicht entstehen (vgl.: OVG Lüneburg, Urteil vom 24.02.1997 - 3 L 2662/95 - NST-N 1997, 257).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1999 - A 2 S 335/98
    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Eine über die bloße Unterhaltung oder Reparatur einer Straße hinaus gehende Verbesserung liegt nämlich vor, wenn sich der Zustand der Straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z. B. räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf ihre Benutzbarkeit hat (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - Urt. v. 17.04.1999 - A 2 S 13/97 - ).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.1992 - 9 M 1742/92
    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Ein Absehen von einem Artzuschlag ist allenfalls bei (kircheneigenen) Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, falls es sich um keine Sehenswürdigkeit handelt, gerechtfertigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.1992, 9 M 1742/92, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - 15 A 5189/95

    Bebauungsplan; Auslegung einer Festsetzung; Straßenbaubeitrag

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Indem der Satzungsgeber beim Maß der Nutzung auf die (einzelne) "Veranstaltungen" abhebt, hat er zugleich die weitergehenden, kirchlichen Zwecken dienende Gebäudenutzungen gerade nicht erfasst (vgl. OVG Münster, Urteil v. 12.03.1997,15 A 5189/95, NVwZ 1998, 95).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.1999 - A 2 S 13/97
    Auszug aus VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
    Eine über die bloße Unterhaltung oder Reparatur einer Straße hinaus gehende Verbesserung liegt nämlich vor, wenn sich der Zustand der Straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z. B. räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf ihre Benutzbarkeit hat (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - Urt. v. 17.04.1999 - A 2 S 13/97 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2002 - 2 L 121/00
  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 244/13

    Ausbaubeiträge

    Es kann offen bleiben, ob diese Regelung hier aufgrund der jedenfalls teilweise kirchenuntypischen Nutzung der Petrikirche und der Besonderheit der stark besuchten Aussichtsplattform anwendbar ist (vgl. zur Problematik der "kirchentypischen Nutzung" VG Magdeburg, Urteil vom 17.02.2005 - 2 A 350/03 -, juris).
  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 239/13

    Ausbaubeiträge

    Es kann offen bleiben, ob diese Regelung hier aufgrund der jedenfalls teilweise kirchenuntypischen Nutzung der P...kirche und der Besonderheit der stark besuchten Aussichtsplattform anwendbar ist (vgl. zur Problematik der "kirchentypischen Nutzung" VG Magdeburg, Urteil vom 17.02.2005 - 2 A 350/03 -, juris).
  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 7/14

    Ausbaubeiträge

    Es kann offen bleiben, ob diese Regelung hier aufgrund der jedenfalls teilweise kirchenuntypischen Nutzung der Petrikirche und der Besonderheit der stark besuchten Aussichtsplattform anwendbar ist (vgl. zur Problematik der "kirchentypischen Nutzung" VG Magdeburg, Urteil vom 17.02.2005 - 2 A 350/03 -, juris).
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